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Das Feststellungsverfahren ist von der Beisitzerin oder dem Beisitzer nach Maßgabe des § 6 der Berufsbildungsfeststellungsverfahrensverordnung in einer Niederschrift auf den Formularen der zuständigen Stelle zu dokumentieren.
Das Ergebnis der Feststellung wird in die Niederschrift aufgenommen. Die Niederschrift ist von den Mitgliedern des Feststellungstandems zu unterzeichnen und der zuständigen Stelle unverzüglich vorzulegen.
Über die Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse ist eine Niederschrift auf den von der zuständigen Stelle genehmigten Formularen zu fertigen. Sie ist von…
Über die Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse ist eine Niederschrift auf den Formularen der zuständigen Stelle zu fertigen. Sie ist von den Mitgliedern…
Über den Verlauf der Prüfung einschließlich der Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist von den Mitgliedern…
Über die Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse ist eine Niederschrift (Anlage 2) zu fertigen. Sie ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu…
Über die Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse und des Gesamtergebnisses der Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist von den Mitgliedern des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.