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Nach Ende des Ausbildungsabschnittes I der Anlage 1 ist innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen je eine Prüfungsklausur aus den Stoffgebieten „fachübergreifende und fachbezogene Rechtsgrundlagen“ zu fertigen. Die Prüfungsklausuren werden über einen Zeitraum von je vier Stunden gefertigt. Die Themen der Prüfungsklausuren werden vom Prüfungsausschuss festgelegt.
Bei jeder Aufgabe sind die Zeit, in der sie zu lösen ist, und die Hilfsmittel, die benutzt werden dürfen, anzugeben. Die Lösungen der Prüfungsklausuren dürfen keinen Hinweis auf die Anwärterinnen oder die Anwärter enthalten. Spätestens mit Ablauf der Bearbeitungszeit sind die Arbeiten der Aufsicht mit allen Entwürfen und Arbeitsbögen abzugeben.
Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestimmt bei den Prüfungsklausuren, wer die Aufsicht führt. Vor Beginn der Prüfungsklausuren ist auf die Folgen eines Täuschungsversuchs oder eines erheblichen Verstoßes gegen die Ordnung hinzuweisen.
Über den Verlauf der Prüfung fertigt die Aufsicht eine Niederschrift und vermerkt in ihr jede Unregelmäßigkeit und den Zeitpunkt der Abgabe der Prüfungsklausuren. Sie fertigt eine Sitzordnung mit Angabe der Kennzahlen der Anwärterinnen und Anwärter. Die Lösungen, die Sitzordnung mit Kennzahlen und die Niederschrift sind der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unmittelbar zu übersenden. Die Liste der Kennzahlen ist bis zum Abschluss der Bewertung der Prüfungsklausuren unter Verschluss zu halten.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die Anwärterinnen und Anwärter werden zu den Inhalten der fachlichen Themen 2.1 bis 2.10 des Musterausbildungsplans in insgesamt vier Klausuren von jeweils drei…
Die Anwärterinnen und Anwärter werden zu den Inhalten der fachlichen Themen 2.1 bis 2.8 der Anlage 1 in insgesamt vier Klausuren von jeweils zwei Stunden Dauer…
Eine Anwärterin oder ein Anwärter, die oder der bei der Anfertigung der Prüfungsklausuren erheblich gegen die Ordnung verstößt, kann die Aufsicht von der…
Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind an drei möglichst aufeinanderfolgenden Tagen unter Aufsicht einer von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses…
Die Klausuren sind innerhalb der Bearbeitungszeit bei der Aufsichtsperson abzugeben. Diese weist rechtzeitig auf den spätesten Abgabezeitpunkt hin. Der…
Die Klausuraufgaben sind getrennt in verschlossenen Umschlägen aufzubewahren und erst an den Prüfungstagen in Gegenwart der Anwärterinnen und Anwärter zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.