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Die Regelstudienzeit beträgt fünf Semester. Für das erfolgreich abgeschlossene Studium werden 120 Leistungspunkte vergeben.
Für Verlängerungen und Unterbrechungen des Studiums gilt § 18 Absatz 1 und 2 der Bundeslaufbahnverordnung entsprechend. Insgesamt soll das Studium um nicht mehr als drei Jahre verlängert werden. Entscheidungen nach den Sätzen 1 und 2 treffen die zuständigen Dienstbehörden im Einvernehmen mit der Hochschule.
Das Studium ist ein berufsbegleitender Fernstudiengang mit Präsenzzeiten. Die Studierenden sind für den Besuch der Präsenzveranstaltungen und für die Teilnahme an den Prüfungen von ihren sonstigen Dienstpflichten freizustellen. Im Modul Masterarbeit sind die Studierenden für die Anfertigung der Masterarbeit im Umfang von 30 Arbeitstagen von ihren sonstigen Dienstpflichten freizustellen. In den übrigen Modulen sind die Studierenden für das Selbststudium im Umfang von acht Arbeitstagen je Modul von ihren sonstigen Dienstpflichten freizustellen.
Das Studium dauert in der Regel drei Jahre (Regelstudienzeit). Mit Zustimmung des Staatsministeriums kann die Regelstudienzeit in einem Studiengang bis zu vier…
Das Studium dauert in der Regel drei Jahre. Eine Entscheidung über die Verlängerung oder Verkürzung nach den §§ 18 und 19 der Bundeslaufbahnverordnung trifft…
Die Regelstudienzeit bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss soll vier Jahre nur in besonders begründeten Fällen überschreiten. In geeigneten Fällen ist…
Die Regelstudienzeit beträgt für Studiengänge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und an der Dualen Hochschule Sachsen, die zu einem Diplomgrad führen,…
1Die Regelstudienzeit beträgt 2Darüber hinausgehende Regelstudienzeiten dürfen in besonders begründeten Fällen festgesetzt werden; dies gilt auch für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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