Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Hochschule richtet Prüfungsorgane ein, die über die Einhaltung des ordnungsgemäßen Prüfungsverfahrens wachen. Näheres zur Einrichtung regelt die Hochschule gemäß § 21.
Die Prüfungsorgane treffen alle Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten einschließlich der Entscheidungen über Rechtsbehelfe.
die Prüfungsorgane und das Prüfungsverfahren;
Regelungen betreffend Prüfungen dürfen nur in der Hochschulprüfungsordnung getroffen werden. Hochschulprüfungsordnungen müssen insbesondere regeln:
Für Prüfungen zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen erlässt das für Weiterbildung zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem für das Schulwesen…
Regelungen betreffend Prüfungen einschließlich ihrer Teilnahmevoraussetzungen dürfen nur in der Hochschulprüfungsordnung getroffen werden.…
Die Hochschule wird ermächtigt, ergänzende Regelungen zur Durchführung der Ausbildung und Prüfung im Bachelor-Studiengang in einer Studienordnung zu treffen.…
Studium und Prüfung im Sinne dieser Verordnung sind regelmäßig zu evaluieren. Die Hochschule evaluiert entsprechend ihrer Evaluationsordnung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.