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Ziel der Ausbildung ist es, auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse insbesondere anwendungsbezogene Inhalte zu vermitteln und dazu zu befähigen, wissenschaftliche Methoden anzuwenden, praxisgerechte Problemlösungen zu erarbeiten und dabei außerfachliche Bezüge zu beachten. Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung wird der akademische Grad „Bachelor of Science“ verliehen, der zugleich die Befähigung für die Laufbahn gemäß § 1 bestätigt.
Die Ausbildung soll die Studierenden vor dem Hintergrund sich verändernder Qualifikations- und Kompetenzprofile durch die Vermittlung von grundlegendem Fachwissen, Methodenkompetenzen und Schlüsselqualifikationen zur Berufsfähigkeit führen.
Die Ausbildung umfasst mindestens folgende Inhalte:
Die Ausbildung umfasst vertiefte Kenntnisse in Rechtswissenschaften, Rehabilitation, Medizin, Psychologie, Wirtschafts-, Sozial- und Verwaltungswissenschaften…
Die Ausbildung nach Absatz 1 soll insbesondere dazu befähigen
das erforderliche Fachwissen,
Ziel der Ausbildung ist es, die Beamtinnen und Beamten für ihre Laufbahn zu befähigen.
Ziele der Ausbildung sind der Erwerb des Hochschulgrads Bachelor durch die Studierenden sowie die Befähigung für den Laufbahnabschnitt II des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.