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Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, die Beamtinnen und die Beamten für die Laufbahn zu befähigen. Ihnen sind
das erforderliche Fachwissen,
die Fähigkeit, Sach- und Rechtszusammenhänge zu erkennen,
die Arbeitstechnik zur Vorbereitung und Durchführung von Entscheidungen sowie
die Kenntnis wirtschaftlicher Zusammenhänge
zu vermitteln.
die Fähigkeit, Sach- und Rechtszusammenhänge zu erkennen,
Ziel der Ausbildung ist es, die Beamtinnen und Beamten für ihre Laufbahn zu befähigen.
Allgemeine berufliche Fähigkeiten, insbesondere zur Kommunikation und Zusammenarbeit, zum kritischen Überprüfen des eigenen Handelns und zum selbständigen und…
Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, die Auszubildenden für ihre Laufbahn zu befähigen. Zu vermitteln sind insbesondere die für die Übernahme einer…
Die Ausbildung nach Absatz 1 soll insbesondere dazu befähigen
Ziel der Ausbildung ist es, in einem Theorie und Praxis verbindenden Ausbildungsgang Beamtinnen und Beamte auszubilden, die nach ihrer Persönlichkeit und nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.