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Ziel der Ausbildung ist es, den Studierenden einen Hochschulgrad „Bachelor“, und die Befähigung für die Laufbahn gemäß § 1 zu vermitteln. Die Ausbildung soll die Studierenden vor dem Hintergrund sich verändernder Qualifikations- und Kompetenzprofile durch die Vermittlung von grundlegendem Fachwissen, Methodenkompetenzen und Schlüsselqualifikationen zur Berufsfähigkeit führen.
Die Ausbildung umfasst mindestens folgende Inhalte:
Rechtswissenschaften mit den Schwerpunkten Recht der gesetzlichen Rentenversicherung, allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Europarecht, Grundlagen des Privatrechts,
Verwaltungswissenschaften mit den Schwerpunkten Verwaltungslehre, Informations- und Kommunikationstechnologie,
Wirtschaftswissenschaften mit den Schwerpunkten Verwaltungsbetriebswirtschaft und öffentliche Finanzwirtschaft,
Sozialwissenschaften mit den Schwerpunkten Soziologie, Politologie und Sozialpsychologie.
Die Ausbildung umfasst mindestens folgende Inhalte:
Die Ausbildung umfasst vertiefte Kenntnisse in Rechtswissenschaften, Rehabilitation, Medizin, Psychologie, Wirtschafts-, Sozial- und Verwaltungswissenschaften…
Ziele der Ausbildung sind der Erwerb des Hochschulgrads Bachelor durch die Studierenden sowie die Befähigung für den Laufbahnabschnitt II des…
Die Ausbildung nach Absatz 1 soll insbesondere dazu befähigen
das erforderliche Fachwissen,
Die Ausbildung vermittelt neben der beruflichen Grundbildung in dem jeweils erforderlichen Umfang wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden, berufspraktische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.