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Am Ende des sechsten Ausbildungsabschnitts wird die Laufbahnprüfung abgelegt. Sie soll vor Ablauf der regelmäßigen oder im Einzelfall festgesetzten Dauer des Vorbereitungsdienstes abgeschlossen werden.
Die Laufbahnprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem praktischen und einem mündlichen Teil. Der Vorsitz des Prüfungsausschusses legt deren Reihenfolge mindestens vier Wochen vor Beginn der Laufbahnprüfung fest und gibt sie der Beamtin oder dem Beamten bekannt.
In den Ausbildungsabschnitten 7 bis 9 wird die zweigeteilte Laufbahnprüfung abgelegt. Sie soll vor Ablauf der regelmäßigen oder im Einzelfall festgesetzten…
Die Laufbahnprüfung findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil…
Die Laufbahnprüfung besteht aus einer Diplomarbeit - Prüfung Teil 1, einer schriftlichen Prüfung - Prüfung Teil 2 und einer mündlichen Prüfung - Prüfung Teil 3.…
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil der Prüfung geht dem mündlichen Teil der Prüfung voraus.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil der Prüfung geht dem mündlichen Teil der Prüfung voraus.
Nach der Laufbahnprüfung stellt der Prüfungsausschuss entsprechend den Ergebnissen der einzelnen Prüfungsbestandteile unter Berücksichtigung der Leistungen im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.