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Wurde einer der Bestandteile der mündlichen Prüfung mit weniger als zwei Punkten oder wurden zwei der Bestandteile mit weniger als fünf Punkten bewertet, ist der mündliche Teil der Laufbahnprüfung nicht bestanden.
Wurde der mündliche Teil der Laufbahnprüfung nicht bestanden, kann er einmalig wiederholt werden. Die Einstellungsbehörde verlängert die Ausbildung hierbei um sechs Monate (Wiederholungsphase).
Der Prüfungsausschuss legt im Benehmen mit der Ausbildungsleiterin oder dem Ausbildungsleiter fest, welche Ausbildungsinhalte in der Zeit der Wiederholungsphase erneut abzuleisten sind, um der zu prüfenden Person Kompetenzen erneut zu vermitteln.
Fällt unter Absatz 1 auch die Facharbeit Teil II, so ist die Facharbeit in beiden Teilen zu wiederholen. Dies gilt nicht, wenn die Facharbeit Teil I bereits im Rahmen einer Wiederholungsphase nach § 20 Absatz 6 erstellt wurde, da in diesem Fall die Laufbahnprüfung insgesamt nicht bestanden ist.
Zur Wiederholung des Prüfungselements Facharbeit gelten § 20 Absatz 6 und 7 sowie § 23 entsprechend.
Studierende, die die schriftliche oder mündliche Abschlussprüfung nicht bestanden haben oder deren Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung unter 5,00 liegt, können…
Die zu prüfende Person ist zum mündlichen Teil der Laufbahnprüfung zugelassen, wenn 1. die Ausbildungsziele in den Ausbildungsmodulen erreicht wurden (Anlage 3…
Wer die Laufbahnprüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen.
Wurden beide Klausuren nicht bestanden oder eine der Klausuren mit null Punkten oder einem Punkt bewertet, gelten die Klausuren insgesamt als nicht bestanden.…
Die Laufbahnprüfung findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil…
Ist die mündliche Prüfung nicht bestanden, so kann diese spätestens innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten einmal wiederholt werden. Der Prüfungsausschuss…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.