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Die Zulassung zur Abschlussprüfung setzt eine erfolgreich abgeschlossene schriftliche Leistungskontrolle voraus. Die Leistungskontrolle besteht aus zu benotenden Einzelleistungen in den Bereichen
Tierschutz,
Anatomie und Physiologie,
Angewandte Pathologie und Seuchenlehre,
Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung,
Schlachthygiene und -technologie,
Fallstudien.
im theoretischen Unterricht Aufsichtsarbeiten (§ 12).
im theoretischen Unterricht Aufsichtsarbeiten gemäß § 12.
im theoretischen Unterricht Aufsichtsarbeiten (§ 13).
schriftlichen Tests und
Leistungsnachweis gemäß § 8 Abs.1,
ein Zeugnis und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.