Gesetze
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Die Ausbildungsbehörde benennt eine fachlich befähigte Beschäftigte oder einen fachlich befähigten Beschäftigten zur Ausbildungsleitung.
Die Ausbildungsleitung erstellt in Abstimmung mit den Ausbildungsstellen den Ausbildungsplan. Sie ist verantwortlich für die Einhaltung der Ausbildungsvoraussetzungen und überwacht die Ausbildung.
Die Ausbildungsstellen benennen jeweils eine Ausbilderin oder einen Ausbilder und teilen diese Person der Ausbildungsleitung mit.
Die Ausbilderin oder der Ausbilder hat die Ausbildung durchzuführen, überzeugt sich regelmäßig vom Ausbildungsfortschritt und weist auf Mängel hin.
Die Ausbildungsbehörde beauftragt eine fachlich befähigte Beschäftigte oder einen fachlich befähigten Beschäftigten mit der Ausbildungsleitung.
Die Ausbildungsleitung hat den Gang der Ausbildung zu bestimmen und die Ausbildung zu überwachen. Sie hat für jede Anwärterin und jeden Anwärter vor Beginn der…
Die Ausbildungsbehörde benennt einen fachlich befähigten Beschäftigten zum Ausbildungsleiter.
Die Einstellungsbehörden bestellen jeweils eine Beamtin oder einen Beamten des höheren oder gehobenen technischen Dienstes oder eine geeignete Angestellte oder…
Die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter überwacht und leitet die Ausbildung. Sie oder er ist dafür verantwortlich, dass die erforderlichen…
Die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter weist den Anwärterinnen und Anwärtern für die einzelnen Ausbildungsabschnitte den Ausbildungsstellen zu und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.