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Anstellungs- und Ausbildungsbehörde sind die Kreise und kreisfreien Städte. Sie weisen den Ausbildungsstellen die Auszubildenden gemäß dem nach § 4 Abs. 2 zu erstellenden Ausbildungsplan zu.
Ausbildungsstellen sind:
die für die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden (Kreisordnungsbehörden),
eine landwirtschaftliche Lehranstalt der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen,
eine vom für Veterinärangelegenheiten zuständigen Ministerium (Ministerium) beauftragte, geeignete Einrichtung (beauftragte Einrichtung).
Ausbildungsstellen sind:
Ausbildungsstellen sind:
Ausbildungsstellen sind insbesondere:
Ausbildungsbehörden sind
Die Ausbildungsbehörde weist die Anwärterinnen und Anwärter den Ausbildungsstellen zu. Die Ausbildungsstellen sind im Ausbildungsplan (Anlage 1) aufgeführt.
Die Ausbildungsbehörde weist die Anwärterin oder den Anwärter den im Ausbildungsplan bestimmten Behörden (im Folgenden Ausbildungsstellen) im Einvernehmen mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.