Gesetze
Gesetz wird geladen …
Eine nicht bestandene Studienleistung kann grundsätzlich wiederholt werden. Dies gilt auch, wenn eine dienstliche Bewertung anstelle einer oder neben eine Studienleistung tritt. Die Studienordnung hat die Anzahl und die Voraussetzungen für die Wiederholung von Studienleistungen zu regeln. In der Studienordnung kann auch geregelt werden, dass eine dienstliche Bewertung durch eine Studienleistung zu wiederholen ist.
Erreichen Studierende bei einer Studienleistung auch nach Inanspruchnahme einer Wiederholung nach Absatz 1 nicht eine Bewertung von mindestens „ausreichend“ (4,0) oder „bestanden“, ist die Studienleistung und damit die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden. Dies gilt auch, wenn eine dienstliche Bewertung anstelle einer oder neben eine Studienleistung tritt und auch in der Wiederholung mit „nicht ausreichend“ (5,0) oder „nicht bestanden“ bewertet worden ist. Gleiches gilt, wenn die Studienleistung nicht innerhalb eines in der Studienordnung geregelten Zeitraums erbracht wird.
Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, die die Bachelorprüfung nicht bestanden haben und die Wiederholung der zum Nichtbestehen führenden Studienleistung oder dienstlichen Bewertung nicht wünschen, endet das Beamtenverhältnis mit dem Tage der Erklärung. Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, die die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden haben, endet das Beamtenverhältnis an dem Tag, an dem das Prüfungsergebnis bekanntgegeben wird oder der Zeitraum nach Absatz 2 Satz 3 verstrichen ist.
Wer die Bachelorprüfung oder Teile der Bachelorprüfung nicht bestanden hat, kann sie nach näherer Maßgabe der Vorschriften der kooperierenden Hochschule…
Eine nicht bestandene Studienleistung kann einmal wiederholt werden. Wird auch die Wiederholungsprüfung schlechter als „ausreichend“ (4,0) bewertet, kann für…
Eine nicht bestandene Studienleistung kann zweimal wiederholt werden. Die Bachelorarbeit kann einmal wiederholt werden. Wird die letzte Wiederholungsmöglichkeit…
Im Falle der Wiederholung sind alle Leistungsnachweise des jeweiligen Studienjahres erneut anzufertigen. Bei Nichterreichen des Studienziels in dieser…
Die Anwärterinnen und Anwärter müssen die in § 20 genannten Studienziele erreichen. Bei Nichterreichen von Studienzielen ist die einmalige Wiederholung des…
Die Ausbildungsinhalte werden in als Modulen bezeichneten abgeschlossenen Studien- oder Lerneinheiten vermittelt, welche mit einer Modulprüfung oder anderen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnement