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Ausbildungsbehörden sind
die Bezirksregierungen,
die Kreise und die kreisfreien Städte,
sonstige behördliche Stellen, bei denen mindestens eine verbeamtete Person der Laufbahngruppe 2 des vermessungstechnischen Dienstes beschäftigt ist und diese verbeamtete Person die Ausbildungsleitung übernehmen kann, und
die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
die für die Veterinärüberwachung zuständigen Behörden (Kreisordnungsbehörden) und
Ausbildungsbehörde ist die Einstellungsbehörde.
Ausbildungsbehörden sind die Kreise und kreisfreien Städte.
Einstellungsbehörden können die in § 1 Absatz 2 der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande…
Ausbildungsbehörde ist die Einstellungsbehörde.
Ausbildungsbehörden sind die in den Sondervorschriften der Fachrichtungen genannten Stellen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.