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Die Beförderungsvoraussetzung für ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 oder ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 für den Fall, dass die Beamtin oder der Beamte bereits ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 innehat, kann für die Laufbahn des vermessungstechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen, Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2, im Wege der modularen Qualifizierung erworben werden. Das Verfahren der modularen Qualifizierung richtet sich nach § 25 der Laufbahnverordnung. Vierter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
Beamtinnen oder Beamte dürfen in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes oder A 14 für den Fall, dass sie bereits ein Amt…
Haben Beamtinnen oder Beamte die laufbahnrechtliche Befähigung für ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes nach…
Der Erwerb der Befähigung für den Verwaltungsdienst der Ämtergruppe der Laufbahngruppe 1 ab dem zweiten Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes…
Beamtinnen und Beamte der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamts der Laufbahngruppe 2 erwerben die Befähigung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamts der…
Beamtinnen und Beamte in der Ämtergruppe der Laufbahngruppe 1 ab dem zweiten Einstiegsamt des Verwaltungsdienstes, des Allgemeinen Vollzugsdienstes und des…
Verbeamtete Personen der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 erwerben die Befähigung für die Laufbahn der Ämtergruppe des ersten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.