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Die Teilnahme am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst erfolgt auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses zu den in § 2 genannten Behörden oder Untersuchungsanstalten im Tarifbeschäftigungsverhältnis im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses. Teil 2 Vorbereitungsdienst und Prüfung Abschnitt 1 Vorbereitungsdienst
Der Vorbereitungsdienst ist im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses gemäß § 7 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes vom 14. Juni 2016 (GV.…
Der Vorbereitungsdienst wird in der Regel im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet. Dauer und Beendigung richten sich nach den beamtenrechtlichen…
Wer die erste Prüfung bestanden hat, wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses zum Land (§ 7…
Bewerberinnen und Bewerber mit lehramtsbezogenem Hochschulabschluss können abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in begründeten Ausnahmefällen nach…
Zur Ausbildung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes kann zugelassen werden, wer
Der Antrag auf Zulassung zum berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst ist von der Behörde gemäß § 2 an das Landesamt zu richten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.