Gesetze
Gesetz wird geladen …
Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, der oder dem Auszubildenden die Befähigung für die Laufbahn des tierärztlichen Dienstes in der Veterinärverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen zu vermitteln.
Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, die Auszubildenden für ihre Laufbahn zu befähigen. Zu vermitteln sind insbesondere die für die Übernahme einer…
Ziel des Vorbereitungsdienstes ist, die Befähigung für die jeweilige Laufbahn zu vermitteln.
Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, die Auszubildenden für ihre Laufbahn zu befähigen. Zu vermitteln sind insbesondere die für die Übernahme einer…
Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, die Beamtinnen und die Beamten für die Laufbahn zu befähigen. Ihnen sind
Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, die die Personen im Verwaltungsreferendariat insbesondere durch die Vermittlung von öffentlich-rechtlichen sowie…
Die Prüfung dient der Feststellung, ob die oder der Auszubildende auf Grund ihrer oder seiner fachlichen Kenntnisse die Befähigung für die Laufbahn des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.