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Einstellungs- und Ausbildungsbehörden sind die Kreisordnungsbehörden, das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen, im Folgenden Landesamt, und das für den gesundheitlichen Verbraucherschutz, Tierschutz und Tiergesundheit zuständige Ministerium. Die Untersuchungsanstalten im Sinne der Verordnung zur Errichtung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes vom 20. Dezember 2007 (GV. NRW. S. 740), die zuletzt durch Verordnung vom 23. November 2021 (GV. NRW. S. 1371) geändert worden ist, gelten als Einstellungs- und Ausbildungsbehörden nach Satz 1.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Einstellungs- und Ausbildungsbehörden sind das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (Landesamt) sowie die Kreise und kreisfreien Städte. Sie weisen den…
Einstellungsbehörden können die in § 1 Absatz 2 der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande…
Einstellungsbehörden können die in § 1 Absatz 2 der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande…
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde ist das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde ist das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde ist das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.