Gesetze
Gesetz wird geladen …
1Der Verfassungsgerichtshof stellt in seiner Entscheidung fest, ob die beanstandete Maßnahme oder Unterlassung des Antragsgegners/der Antragsgegnerin gegen eine Vorschrift der Verfassung verstößt. 2Die Vorschrift ist zu bezeichnen. 3Der Verfassungsgerichtshof kann in der Entscheidungsformel zugleich eine für die Auslegung der Vorschrift der Verfassung erhebliche Rechtsfrage entscheiden, von der die Feststellung gemäß Satz 1 abhängt. 4. Abschnitt Verfahren in den Fällen des § 9 Nr. 6 und 7 (Normenkontrolle)