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Die Einstellungsbehörde entscheidet nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens über die Einstellung der Bewerberinnen und Bewerber in den Vorbereitungsdienst. Die Einstellung der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt zum 1. April oder zum 1. Oktober.
Vor der Einstellung in den Vorbereitungsdienst muss eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach § 10 des Saarländischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 7. Juli 2021 (Amtsbl. I S. 2141) in der jeweils geltenden Fassung zu dem Ergebnis gekommen sein, dass kein Sicherheitsrisiko vorliegt.
Vor der Einstellung müssen zusätzlich vorliegen: Abschnitt II Vorbereitungsdienst
ein Personalbogen mit einem Lichtbild, das nicht älter als sechs Monate sein soll,
ein Zeugnis einer Amtsärztin oder eines Amtsarztes oder einer sonstigen beamteten Ärztin oder eines sonstigen beamteten Arztes, das nicht älter als drei Monate sein soll und
eine Ausfertigung der Geburtsurkunde, auf Verlangen auch ein Nachweis der Staatsangehörigkeit.