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Mit ihrer Einstellung werden die Bewerberinnen und Bewerber in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und zu Verfassungsschutzinspektoranwärterinnen oder zu Verfassungsschutzinspektoranwärtern ernannt.
Die Anwärterinnen und Anwärter werden für den Zeitraum der Ausbildung einschließlich der Laufbahnprüfung beim Bund vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport dem Bundesamt für Verfassungsschutz zugewiesen.
Urlaub und Freistellungen gewährt das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport im Benehmen mit der im jeweiligen Ausbildungsabschnitt zuständigen Ausbildungsstelle. Erholungsurlaub und Freistellungen werden in der Regel während der Praktika gewährt.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Vorbereitungsdienstes wird kein Anspruch auf eine spätere Verwendung im öffentlichen Dienst erworben.
Bei Beamtinnen und Beamten auf Widerruf, die die Laufbahnprüfung bestehen oder endgültig nicht bestehen, endet das Beamtenverhältnis mit Ablauf des Tages der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Dienstherrn.