Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Verpflichtete hat den Inspektoren der Organisation zur Durchführung der in § 12 genannten Tätigkeiten zu gestatten, zu beobachten.
die Entnahme von Proben gemäß den nach Artikel 7 Buchstabe e der Kommissionsverordnung erlassenen Besonderen Kontrollbestimmungen durch den Verpflichteten,
die Messung von Ausgangs- und besonderem spaltbarem Material gemäß den nach Artikel 7 Buchstabe c der Kommissionsverordnung erlassenen Besonderen Kontrollbestimmungen durch den Verpflichteten,
die Kalibrierung der bei den Messungen verwendeten Instrumente und Ausrüstungen sowie
die Behandlung und Analyse der Proben
Der Verpflichtete hat außerdem auf Verlangen der Inspektoren der Organisation Maßnahmen zu ergreifen, damit
die Organisation Doppel der nach Absatz 1 Nr. 1 entnommenen Proben erhält,
zur Verwendung durch die Organisation zusätzliche Messungen durchgeführt und zusätzliche Proben entnommen werden,
die Standardanalyseproben der Organisation analysiert werden,
die für die Organisation bestimmten Proben abgesandt werden,
geeignete Genauigkeitsanforderungen bei der Kalibrierung von Instrumenten und anderen Ausrüstungen angewandt werden,
andere Kalibrierungen durchgeführt werden,
Ausrüstungen der Organisation zur unabhängigen Messung und Beobachtung verwendet werden können,
Ausrüstungen der Organisation zur unabhängigen Messung und Beobachtung angebracht werden,
Siegel und andere kennzeichnende oder Verfälschungen anzeigende Vorrichtungen der Organisation angebracht werden.
in den Fällen von § 17 Nr. 1 und 3:Inaugenscheinnahme, Entnahme von Umweltproben, Einsatz von Strahlungsdetektoren und -messgeräten, Anbringung von Siegeln und…
Die Verpflichtungen zur Duldung und Unterstützung von Sicherungsmaßnahmen bestehen nur, wenn der von der nach § 22 Abs. 1 zuständigen Behörde festgelegte…
Der Zusatzverpflichtete hat den Inspektoren der Organisation sowie begleitenden Inspektoren der Gemeinschaft Zugang zu folgenden Zwecken zu gewähren, soweit…
zur Durchführung von Inspektionen oder Untersuchungen nach dem Übereinkommen, um die Einhaltung der Vorschriften der Teile VI bis IX des Verifikationsanhangs zu…
bei Inspektionen nach Teil VI oder VII des Verifikationsanhangs zu dem Übereinkommen die nach § 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 ermittelten Bestandsmengen zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.