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Die Erhebung nach § 1 Nr. 5 zum gewerblichen Luftverkehr erfasst auf Flugplätzen mit mehr als 150.000 Fluggasteinheiten im Vorjahr bei Start und Landung laufend folgende Erhebungsmerkmale:
für das Luftfahrzeug:Halter, Muster und Kennzeichen sowie angebotene Sitzplatz- und Nutzlastkapazität,
für den Flug:Flugnummer, Datum, Flugweg und Flugart,
Die Erhebung nach § 1 Nr. 5 zum gewerblichen Luftverkehr erfasst auf Flugplätzen mit bis zu 150.000 Fluggasteinheiten im Vorjahr jährlich folgende Erhebungsmerkmale:
Zahl der Starts und Landungen von Luftfahrzeugen nach Flugarten und Luftfahrzeugmustern,
Zahl der ein- und aussteigenden Fluggäste,
Bruttogewicht der ein- und ausgeladenen Fracht- und Postgüter.
Jeder Mitgliedstaat erhebt statistische Daten über die folgenden Variablen: a) Fluggäste b) Fracht und Post c) Teilstrecken d) verfügbare Fluggast-Sitzplätze e)…
Informationen über das Luftfahrtunternehmen Gesamtzahl der beförderten Fluggäste 12-stellig Fluggast Gesamtzahl der Fluggäste im ungebrochenen Durchgang…
Nach näherer Bestimmung des Bundesministeriums der Finanzen können die Hauptzollämter für statistische Zwecke Erhebungen über die nach diesem Gesetz…
die Anzahl der von einem inländischen Startort abfliegenden Fluggäste je Flugzeug oder Drehflügler,
zum Zwecke der Luftfahrtstatistik,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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