Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und den Ländern über die kontinuierliche Abgabe digitaler Geobasisdaten der Landesvermessung zur Nutzung im Bundesbereich
Diese Vereinbarung gilt für fünf Jahre. Die Vertragspartner werden spätestens nach Ablauf des dritten Jahres Verhandlungen über die Fortführung der Vereinbarung aufnehmen.
§ 4 VermDigGeobVwV SL
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