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Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Anlage 1a (zu § 8) Lehrplan für die Anwärterinnen und Anwärter des mittleren Technischen Verwaltungsdienstes des Landes Saarländische Verwaltungsschule 8 Wochen/2 Monate kein Blockunterricht Mindestzahl der Unterrichtsstunden Anzahl der Klassenarbeiten 1. Staatskunde 30 2 2. Verwaltungskunde 40 2 3. Rechtskunde 10 - 4. Allgemeine Wirtschaftskunde 10 - 5. Öffentliche Finanzen a) Abgabenrecht des Bundes und der Länder b) Haushalts-, Kassen-, Rechnungs- und Prüfungswesen c) Kaufmännische Buchführung und Kostenrechnung 20 40 10 - 2 - 6. Recht des öffentlichen Dienstes a) Beamtenrecht und Nebengebiete b) Arbeits- und Tarifrecht 10 10 1 - 7. Bau-, Boden- und Siedlungsrecht 20 - 8. EDV, Datenschutz 30 1 9. Büro- und Organisationskunde 10 - 240 8 Anlage 1b (zu § 10) Ausbildungsrahmenplan für die Anwärterinnen und Anwärter des mittleren Technischen Verwaltungsdienstes, Fachgebiet Vermessung Ausbildungs- abschnitt Ausbildungs- stellen Ausbildungs- dauervom … bis …(zeitl. Richt- werte in Wochen) Ausbildungsinhalte 1 LVGL Zentrale (1)vonbis Allgemeine Verwaltung 2 (34) Liegenschaftskataster 2.1 LVGL Zentrale (2)vonbis Rechtliche Grundlagen Produkte des Liegenschaftskatasters Datenabgabe, Lizenzierung 2.2 LVGL ZAS (18)vonbis Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster Führung des Liegenschaftskatasters 1 Abschnittsarbeit 1 Abschnittsarbeit 2.3 LVGL ZAS (12)vonbis Liegenschaftsvermessungen 1 Abschnittsarbeit 2.4 LVGL - ZAS Geschäfts stelle Umlegungs- ausschussLVGL - ZAS ZGGA (2)vonbis Bodenordnung Wertermittlung Im Ausbildungsabschnitt Liegenschaftskataster sollen die Anwärterinnen und Anwärter einen Einblick in die Arbeit und Aufgaben der folgenden Behörden erhalten: 1 Befähigungsbericht 3 LVGL Standort Lebach (6)vonbis FlurbereinigungRechtliche Grundlagen Projektuntersuchung Ermittlung der Beteiligten Teilnehmergemeinschaft Wertermittlung Neugestaltung Flurbereinigungs-/Zusammenlegungs-/TauschplanÖffentliche Bücher Technik und AutomationFinanzierungRechtsangelegenheiten und Rechtsprechung Im Ausbildungsabschnitt Flurbereinigung sollen die Anwärterinnen und Anwärter einen Einblick in die Arbeit und Aufgaben der oberen Flurbereinigungsbehörde erhalten (2 Tage).1 Abschnittsarbeit 1 Befähigungsbericht 4 (3) Landesvermessung und Geoinformationssysteme 4.1 LVGL- Zentrale (1)vonbis Geodätischer RaumbezugNetzaufbau, Vermarkung und Sicherung, Bestimmung, Genauigkeit, Überwachung und Überprüfung, Zeitreihen von AFIS Korrekturdatendienst, SAPOS Bodenbewegungskataster 4.2 LVGL- Zentrale (1)vonbis Geotopographie, ATKIS, Kartographie und Reproduktion 4.3 LVGL- Zentrale (1)vonbis Geodateninfrastruktur Bereitstellen von Geofach- und Geobasisdaten GIS-Anwendungen 1 Befähigungsbericht 5 Saarländische Verwaltungs- schule (8) Einführung in die Grundzüge des Öffentlichen Rechts, in Beamten-, Tarif-, Reisekosten- und Haushaltsrecht sowie Kassen- und Rechnungswesen Zusammen: 52 Wochen Anmerkungen: Anlage 1c (zu § 10) Ausbildungsrahmenplan für die Anwärterinnen und Anwärter des mittleren Technischen Verwaltungsdienstes, Fachgebiet Geomatik Ausbildungs- abschnitt Ausbildungs- stellen Ausbildungs- dauervom … bis …(zeitl. Richt- werte in Wochen) Ausbildungsinhalte 1 (44) 1.1 LVGL- Zentrale (37)vonbis Kartographie, Geotopographie, ATKIS, Photogrammetrie, Fernerkundung, ReproduktionEntwicklung der amtlichen Kartographie Allgemeine Kartenkunde, Abbildungen und Projektionen Generalisierung Entwurf und Layout für Karten, kartenverwandte Darstellungen Graphische Marketingkonzepte für Produkte des LVGL ATKIS-Produkte (DLM, DTK, DOP, DGM) Fernerkundung 3-D-Gebäudemodelle Geotopographischer Außendienst Terrestrisches LaserscanningReproduktionstechnische Arbeiten (Druckvorstufe, Druck, Plotten, Endverarbeitung)4 Abschnittsarbeiten2 Befähigungsberichte, hiervon der erste nach der Hälfte der Ausbildungsdauer des Ausbildungsabschnittes 1.2 LVGL Zentrale (1)vonbis LandesvermessungGeodätischer RaumbezugNetzaufbau, Vermarkung und Sicherung, Bestimmung, Genauigkeit, Überwachung und Überprüfung, Zeitreihen von AFIS Korrekturdatendienst, SAPOS Bodenbewegungskataster 1.3 LVGL Zentrale (1)vonbis EDVGrundlagen und Organisation der Datenverarbeitung beim LVGL 1.4 LVGL Zentrale (1)vonbis Allgemeine VerwaltungOrganisation des Dienstbetriebes Geschäftsordnung des LVGL Grundzüge des Personalwesens, Gesetzesgrundlagen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (einschließlich Reisekosten) 1.5 LVGL Zentrale (1) Geodateninfrastruktur, GeoinformationssystemeGeodateninfrastruktur Bereitstellen von Geofach- und Geobasisdaten GIS-Anwendungen 1.6 LVGL Zentrale (1) Vertrieb von GeodatenNutzungsrechte, Entgelte Onlineshop 1.7 LVGL ZAS (1) Führung des LiegenschaftskatastersArchiv, Geschäftszimmer ALKIS Grundbuch 1.8 LVGL Standort Lebach (1) FlurbereinigungRechtliche Grundlagen Ablauf Flurbereinigungsverfahren Finanzierung Öffentliche Bücher 2 Saarländische Verwaltungs- schule (8) Einführung in die Grundzüge des Öffentlichen Rechts, in Beamten-, Tarif-, Reisekosten- und Haushaltsrecht sowie Kassen- und Rechnungswesen Zusammen: 52 Wochen Anmerkungen: Anlage 2 (zu § 12) Beschäftigungstagebuch von Ausbildungs- abschnitt Vom - bis (Tage) Ausbildungs- stelle Darstellung der Beschäftigung einschließlich der im Unterricht behandelten Themen Ausführung von Vermessungen (Tage) Unterricht (Stunden) Bemerkung der Leiterin/des Leiters der Ausbildungsstelle/Sichtvermerk der Ausbildungsleiterin/des Ausbildungsleiters 1 2 3 4 5 6 7 Anlage 3 (zu § 13) Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 4a (zu den §§ 17, 18 und 22) Übersicht der Prüfungsfächer und den Prüfungsstoffes für den mittleren Technischen Verwaltungsdienst, Fachgebiet Vermessung Anlage 4b (zu den §§ 17, 18 und 22) Übersicht der Prüfungsfächer und des Prüfungsstoffe für den mittleren Technischen Verwaltungsdienst, Fachgebiet Geomatik Anlage 5 (zu § 19) Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 6 (zu § 26) Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 7 (zu § 27) Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument
Der gemäß UrlaubsVO zustehende Urlaub ist in den Ausbildungsabschnitten 1 bis 4 enthalten. In den letzten 5 Wochen der Ausbildung kann kein Urlaub genommen werden.
Im Ausbildungsabschnitt 2 sind drei Abschnittsarbeiten und im Ausbildungsabschnitt 3 eine Abschnittsarbeit zu fertigen.Die Ergebnisse sind den Anwärterinnen und Anwärtern bekannt zu geben und mit ihnen zu besprechen.Nach Abschluss der abgeleisteten Ausbildungsabschnitte ist vom Leiter der Ausbildungsstelle ein Befähigungsbericht gemäß § 13 zu erstellen.Der Ausbildungsabschnitt 5 wird bei der Saarländischen Verwaltungsschule abgeleistet. Der Unterricht findet nicht als Blockunterricht statt, sondern wird über den gesamten Vorbereitungsdienst verteilt.Die Anwärterinnen und Anwärter haben gemäß § 12 für die Dauer der praktischen Ausbildung einen Beschäftigungsnachweis zu führen. Darin haben sie zu vermerken, in welchen Arbeitsgebieten sie tätig waren und mit welchen Arbeiten sie bei den Ausbildungsstellen beschäftigt worden sind. Zur besseren Überwachung der Vollständigkeit der Ausbildungsinhalte sind bei den Beschreibungen der Tätigkeiten die Aufführungen nach dem Ausbildungsplan zugrunde zu legen. Der tägliche Nachweis der Beschäftigung ist nicht notwendig. Die Ausbildungsinhalte können wöchentlich zusammengefasst werden. Die Eintragungen sind wöchentlich von der ausbildenden Beamtin oder vom ausbildenden Beamten zu bestätigen.
Der gemäß UrlaubsVO zustehende Urlaub ist im Ausbildungsabschnitt 1 enthalten. In den letzten 5 Wochen der Ausbildung kann kein Urlaub genommen werden.
Im Ausbildungsabschnitt 1 sind vier Abschnittsarbeiten zu fertigen.Die Ergebnisse sind den Anwärterinnen und Anwärtern bekannt zu geben und mit ihnen zu besprechen.
Nach Abschluss der abgeleisteten Ausbildungsabschnitte ist vom Leiter der Ausbildungsstelle ein Befähigungsbericht gemäß § 13 zu erstellen.
Der Ausbildungsabschnitt 2 wird bei der Saarländischen Verwaltungsschule abgeleistet. Der Unterricht findet nicht als Blockunterricht statt, sondern wird über den gesamten Vorbereitungsdienst verteilt.
Die Anwärterinnen und Anwärter haben gemäß § 12 für die Dauer der praktischen Ausbildung einen Beschäftigungsnachweis zu führen. Darin haben sie zu vermerken, in welchen Arbeitsgebieten sie tätig waren und mit welchen Arbeiten sie bei den Ausbildungsstellen beschäftigt worden sind. Zur besseren Überwachung der Vollständigkeit der Ausbildungsinhalte sind bei den Beschreibungen der Tätigkeiten die Aufführungen nach dem Ausbildungsplan zugrunde zu legen. Der tägliche Nachweis der Beschäftigung ist nicht notwendig. Die Ausbildungsinhalte können wöchentlich zusammengefasst werden. Die Eintragungen sind wöchentlich von der ausbildenden Beamtin oder vom ausbildenden Beamten zu bestätigen.
Praktische PrüfungsarbeitDie praktische Prüfungsarbeit besteht aus der innendienstlichen Bearbeitung einer Liegenschaftsvermessung von der Berechnung der Punktkoordinaten über die Flächenberechnung bis zur Kartierung. Die Arbeiten sind mithilfe der aktuellen, beim LVGL eingesetzten Verfahrenstechniken (Software) durchzuführen.Alternativ kann auch eine geeignete praktische Arbeit aus dem Bereich Landesvermessung oder Flurbereinigung durchgeführt werden.Der Umfang der Arbeit ist so zu bemessen, dass der Prüfling die Aufgabe in drei Tagen während der Dienstzeit lösen kann.
Schriftliche PrüfungMindestens je eine Aufgabe aus den unter Punkt 4 aufgeführten Prüfungsfächern
Mündliche PrüfungMindestens je eine Aufgabe aus den unter Punkt 4 aufgeführten Prüfungsfächern
PrüfungsfächerPrüfungsfach 1: Fortführung des Liegenschaftskatasters Prüfungsfach 2: VermessungskundePrüfungsfach 3: Staats- und VerwaltungskundePrüfungsfach 4: Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (Grundzüge)
Einrichtung, Verwendung, Fortführung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters
Vorbereitung und häusliche Bearbeitung von Liegenschaftsvermessungen
Übereinstimmung zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster
Einrichtung und Aufgaben der Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde, Rechtliche Grundlagen
Praktische Prüfungsarbeit Die praktische Prüfungsarbeit besteht aus einer topographischen innerdienstlichen Vorbereitung eines Gebietes, deren Umsetzung ins Digitale Landschaftsmodell und anschließenden kartographischen Umsetzung in einen vorgegebenen Kartenmaßstab. Die Arbeiten sind mithilfe der aktuellen, beim LVGL eingesetzten Verfahrenstechniken (GIS, Grafiksoftware) durchzuführen. Der Umfang der Arbeit ist so zu bemessen, dass der Prüfling die Aufgabe in drei Tagen während der Dienstzeit lösen kann.
Schriftliche Prüfung Mindestens je eine Aufgabe aus den unter Punkt 4 aufgeführten Prüfungsfächern
Mündliche Prüfung Mindestens je eine Aufgabe aus den unter Punkt 4 aufgeführten Prüfungsfächern
Prüfungsfächer Prüfungsfach 1 Topographischer Vorbereitungsdienst Prüfungsfach 2 Digitale Landschaftsmodelle Prüfungsfach 3 Digitale Topographische Karten Prüfungsfach 4 Staats- und Verwaltungskunde (Grundzüge) Prüfungsfach 5 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (Grundzüge)