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Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Sie führen die Dienstbezeichnung Obersekretäranwärterin oder Obersekretäranwärter mit einem auf das Fachgebiet hinweisenden Zusatz (Vermessungsobersekretäranwärterin oder -anwärter oder Geomatikobersekretäranwärterin oder -anwärter).
Die Anwärterin oder der Anwärter wird bei Dienstantritt vereidigt. Über die Vereidigung ist eine Niederschrift zu den Personalakten zu nehmen, die auch in elektronischer Form erfolgen kann.
Die Anwärterin oder der Anwärter erhält Bezüge nach dem durch Gesetz vom 1. Oktober 2008 (Amtsbl. S. 1755) in Landesrecht übergeleiteten Bundesbesoldungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung.