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Zuständige Behörde für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst und die Einstellung ist das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Die Bewerbung ist in elektronischer Form einzureichen. Der Bewerbung sind beizufügen:
Lebenslauf,
Schulabgangszeugnis und Zeugnisse über Tätigkeiten seit der Schulentlassung,
Zeugnisse über abgelegte Hochschulprüfungen (Bachelor-Abschluss oder Diplom-Prüfung) oder über entsprechende Abschlüsse ausländischer Hochschulen,
Erklärung über Vorstrafen und über schwebende Straf- und Ermittlungsverfahren sowie
Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Nachweis der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland oder die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikation eingeräumt haben.
Bei Einstellung sind Zeugnisse und Bescheinigungen im Original und auf Verlangen noch folgende Unterlagen vorzulegen:
Geburtsurkunde,
Nachweis der Staatsangehörigkeit,
Führungszeugnis nach § 30 Bundeszentralregistergesetz zur unmittelbaren Vorlage bei der Einstellungsbehörde,
Erklärung, dass sie oder er in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen lebt,
amtsärztliches Gesundheitszeugnis und
in der Bundesrepublik Deutschland gültiger Jagdschein.