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Für die in dem anliegenden Vermessungsgebührentarif (VermGebT) aufgeführten Amtshandlungen der Kreise und kreisfreien Städte als Katasterbehörden, der Bezirksregierungen und des Landesvermessungsamtes werden die dort genannten Gebühren erhoben. Der Vermessungsgebührentarif (Anlage) bildet einen Teil dieser Verordnung.
Für Amtshandlungen des amtlichen Vermessungswesens und der amtlichen Grundstückswertermittlung werden Kosten nach dieser Verordnung erhoben. Der in der Anlage…
Für die im anliegenden Gebührentarif genannten Amtshandlungen werden die dort genannten Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Der Gebührentarif ist…
Leistungen nach § 1, die mit den in den Abschnitten 3 (mit Ausnahme der Tarifstelle 3.4) und 4 des Vermessungsgebührentarifs (VermGebT) der Gebührenordnung für…
Für die im anliegenden Allgemeinen Gebührentarif (Anlage) und dessen Anhängen genannten Amtshandlungen werden die dort genannten Kosten erhoben.
Für Amtshandlungen des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure…
Für die im anliegenden Gebührentarif genannten Amtshandlungen des für Wissenschaft zuständigen Ministeriums werden die dort genannten Kosten (Gebühren und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.