Verordnung über die zuständigen Stellen für die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz im Geschäftsbereich des Ministeriums für Finanzen und Bundesangelegenheiten Vom 26. Februar 1976
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Minister für Finanzen
§ 2 VerpflGFMinZustV SL
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