Verordnung über die zuständigen Stellen für die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz im Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales Vom 10. Juli 1975
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Minister der Justiz
§ 2 VerpflGJMinZustV SL
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