Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Verpflichtungsgesetz im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Familie, Frauen und Sport Vom 7. Juni 1977
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Minister des Innern
§ 2 VerpflGIMinZustV SL
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