Verordnung über die zuständigen Stellen für die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit Vom 4. Januar 1978
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Minister für Wirtschaft
§ 3 VerpflGWMinZustV SL
§ 3 VerpflGWMinZustV SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen