§ 4 ImmoDarlSachkVVerordnung über die Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen befassten internen und externen Mitarbeiter
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 13 WoImmoDarlRVVerordnung zur Durchführung von Maßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller Risiken im Bereich der Darlehensvergabe zum Bau oder zum Erwerb von Wohnimmobilien
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 8 ImmoKWPLVVerordnung zur Festlegung von Leitlinien zu den Kriterien und Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 6 VermVerMiVVerordnung zur Durchführung des § 11a des Vermögensanlagengesetzes
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§ 2 MietNEinVVerordnung zur Einstufung der Gemeinden in eine Mietniveaustufe im Sinne des § 254 des Bewertungsgesetzes
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