§ 21 WVOWerkstättenverordnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 23 WpAVVerordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 23 eWpRVVerordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.