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Es wird ein beratender Ausschuss zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs errichtet. Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des beratenden Ausschusses werden gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 des Tariftreue- und Vergabegesetzes vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172) berufen. Bei der Zusammensetzung des Ausschusses ist darauf hinzuwirken, dass eine ausreichende Beteiligung von Frauen im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes vom 9. November 1999 (GV. NRW. S. 590), in der jeweils geltenden Fassung, sichergestellt wird.
Vorschlagsberechtigt sind zum einen ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Nordrhein-Westfalen (ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied), DBB Beamtenbund und Tarifunion (ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied), Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG (ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied) und zum anderen Kommunaler Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied), Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V. Agv MoVe (ein ordentliches Mitglied), Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V. NWO (ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied) und Arbeitgeberverband Deutscher Eisenbahnen e.V. AGVDE (ein stellvertretendes Mitglied). Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des beratenden Ausschusses werden nach dem Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetz vom 13. Mai 1958 (GV. NRW. S. 193) in der jeweils geltenden Fassung entschädigt.
Bezug genommen werden. Das für Arbeit zuständige Ministerium errichtet einen beratenden Ausschuss für die Feststellung der Repräsentativität der Tarifverträge.…
Das für Arbeitsrecht zuständige Ministerium errichtet einen beratenden Ausschuss für die Feststellung der Repräsentativität der Tarifverträge und wird…
Der beratende Ausschuss gibt dem für Arbeitsrecht zuständigen Ministerium Empfehlungen für die Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen im…
Der beratende Ausschuss ist bei Bedarf oder auf Verlangen von drei Mitgliedern durch die nach § 3 Absatz 2 Satz 5 des Tariftreue- und Vergabegesetzes…
Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs auf Straße und Schiene sind die in der Anlage 1 aufgeführten Tarifverträge repräsentativ.
Die oder der Vorsitzende leitet den Beschluss des beratenden Ausschusses weiter an das für Arbeitsrecht zuständige Ministerium als Grundlage zur Erarbeitung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.