Art. 149 Abs. 2 Buchst. b 32016R0429VERORDNUNG (EU) 2016/429 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (Text von Bedeutung für den EWR)
für die in den nach Absatz 4 Buchstabe c erlassenen Bestimmungen festgelegte Dauer gültig sein, während der die unter die Bescheinigung fallenden gehaltenen…
§ 30 Abs. 1 BmTierSSchVVerordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren
Hat der Verfügungsberechtigte bei der Dokumentenprüfung eine Bescheinigung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, eine Bescheinigung über eine Genehmigung nach § 24…
Art. 145 Abs. 1 Buchst. f 32016R0429VERORDNUNG (EU) 2016/429 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (Text von Bedeutung für den EWR)
die Angaben zum Nachweis darüber, dass die gehaltenen Landtiere die einschlägigen Tiergesundheitsanforderungen an Verbringungen gemäß den Abschnitten 1 bis 6…
§ 5 BmTierSSchVVerordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren
Wer eine Tätigkeit nach § 4 Satz 1 ausübt, hat Aus dem Buch müssen folgende Angaben zu entnehmen sein: Das Buch und die Bescheinigungen sind für eine Dauer von…
Art. 216 Abs. 2 Buchst. b 32016R0429VERORDNUNG (EU) 2016/429 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (Text von Bedeutung für den EWR)
für die in den nach Absatz 4 Buchstabe c erlassenen Bestimmungen festgelegte Dauer gültig sein, während der die unter die Bescheinigung fallenden Wassertiere…