ViehVerkV — InhaltsübersichtGesetz§ 48 ViehVerkV(Inkrafttreten, Außerkrafttreten)Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr · Abschnitt 15 § 47Anlage 1 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 47