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Die Steuer wird vorbehaltlich des Artikels 5 nach dem sich bei Anwendung des Artikels 3 ergebenden steuerpflichtigen Betrag anhand der nachstehenden Sätze berechnet, wobei der Teil, der 19,91 EUR nicht übersteigt, unberücksichtigt bleibt: — 8,00 v. H. für den Teilbetrag zwischen 19,91 und 351,46 EUR, — 10,00 v. H. für den Teilbetrag zwischen 351,47 und 484,09 EUR, — 12,50 v. H. für den Teilbetrag zwischen 484,10 und 554,79 EUR, — 15,00 v. H. für den Teilbetrag zwischen 554,80 und 629,97 EUR, — 17,50 v. H. für den Teilbetrag zwischen 629,98 und 700,67 EUR, — 20,00 v. H. für den Teilbetrag zwischen 700,68 und 769,21 EUR, — 22,50 v. H. für den Teilbetrag zwischen 769,22 und 839,94 EUR, — 25,00 v. H. für den Teilbetrag zwischen 839,95 und 908,48 EUR, — 27,50 v. H. für den Teilbetrag zwischen 908,49 und 979,18 EUR, — 30,00 v. H. für den Teilbetrag zwischen 979,19 und 1 047,72 EUR, — 32,50 v. H. für den Teilbetrag zwischen 1 047,73 und 1 118,45 EUR, — 35,00 v. H. für den Teilbetrag zwischen 1 118,46 und 1 186,99 EUR, — 40,00 v. H. für den Teilbetrag zwischen 1 187,00 und 1 257,69 EUR, — 45,00 v. H. für den Teilbetrag, der 1 257,70 EUR übersteigt .
von 17 800 Euro bis 69 878 Euro:(173,10 • z + 2 397) • z + 1 034,87;
Die ermäßigten Steuersätze werden als Prozentsatz der Bemessungsgrundlage festgesetzt, der mindestens 5 % betragen muss.
werden die in der in Artikel 4 des Anhangs zu dem Beschluss des Verwaltungsrates von Europol vom 16. November 1999 enthaltenen Tabelle aufgeführten Werte in…
werden die in der in Artikel 4 des Anhangs zum Beschluss des Verwaltungsrates von Europol vom 16. November 1999 enthaltenen Tabelle aufgeführten Werte in Euro…
Die Werte in Euro der Tabelle von Artikel 4 des Anhangs zum Beschluss des Verwaltungsrats von Europol vom 16. November 1999 sind durch folgende zu ersetzen: 8 %…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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