Verordnung (EGKS, EWG, EURATOM) Nr. 300/76 des Rates vom 9. Februar 1976 zur Festlegung der Gruppen der Empfänger, der Bedingungen für die Gewährung und der Sätze der Vergütungen, die den im Schichtdienst arbeitenden Beamten gewährt werden können
Diese Verordnung gilt entsprechend auch für Bedienstete auf Zeit, Hilfskräfte und Vertragsbedienstete.
Art. 3 31976R0300
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