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Rundstropps sind in regelmäßigen Abständen ringförmig um den Steert oder den Hievsteert gelegte und an diesen befestigte Taue.
Die Länge eines Rundstropps beträgt mindestens 40 % des Steertumfangs. Der Steertumfang wird ermittelt, indem man die Anzahl der Maschen im Steertumfang mit der wirklichen Maschenöffnung multipliziert; eine Ausnahme bildet der hinterste Rundstropp, der sogenannte „hintere Stropp“, wenn er nicht mehr als zwei Meter von den Steertleinenmaschen entfernt - bei Messung der längstgestreckten Maschen - angebracht ist.
Der Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden Rundstropps beträgt mindestens einen Meter.
Ein Rundstropp darf die Hievsteerte, aber nicht einen Oberseiten- oder einen Unterseiten-Scheuerschutz umschließen.
Eine Scheuerschutzmanschette darf nicht verwendet werden, wenn am Steert kein Teilstropp angebracht ist
Die „Torquette“ wird nur an ihrem Vorderrand und nicht über die letzten fünf Maschen des Steerts nach vorne hinaus angebracht und darf höchstens einen Meter von…
Ein Oberseiten-Scheuerschutz nach Typ A kann aus einem rechteckigen Stück Netzwerk bestehen, dessen Maschenöffnung mindestens derjenigen des Steerts entspricht.…
Hievsteerte, die an Schleppnetzen mit einer Maschenöffnung von mehr als 60 Millimeter angebracht sind, dürfen nicht weiter als zwei Meter vor dem hinteren…
Die Steertleine wird in einer von höchstens einem eter von den hintersten Steertmaschen, die nach innen in den Steert gefaltet werden können, angebracht. Wenn…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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