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Ein Teilstropp ist ein mit Hilfe von Schlaufen und Ringen befestigtes Tau oder Drahtseil, das den Umfang des Steerts oder etwaiger Hievsteerte lose umschließt. Es darf jederzeit mehr als ein Teilstropp verwendet werden.
Für die Mindestlänge der Teilstropps gelten die gleichen Vorschriften wie für Rundstropps nach Artikel 10, mit der Ausnahme, daß der zur Steertleine am nächsten gelegene Teilstropp kürzer sein darf.
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