Erwägungsgrund 1 31989R2136
Die Verordnung (EWG) Nr. 3796/81 sieht die Möglichkeit vor, für Fischereierzeugnisse in der Gemeinschaft gemeinsame Vermarktungsnormen festzulegen, um insbesondere Erzeugnisse minderer Qualität vom Markt fernzuhalten und die Handelsbeziehungen auf der Grundlage eines lauteren Wettbewerbs zu erleichtern.