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Die Gebühren für die Veranlassung und die Durchführung der technischen Prüfung einer Sorte, für die ein Antrag auf Erteilung des gemeinschaftlichen Sortenschutzes gestellt wird, sind nach Maßgabe des Anhangs I für jede begonnene Vegetationsperiode zu zahlen (Prüfungsgebühren). Bei Sorten, bei denen zur Erzeugung von Material fortlaufend Material bestimmter Komponenten verwendet werden muss, ist die in Anhang I festgesetzte Prüfungsgebühr für eine solche Sorte und für jede der Komponenten, für die eine amtliche Beschreibung nicht verfügbar ist und die gleichfalls geprüft werden muss, zu entrichten.
Die Prüfungsgebühr für die erste Vegetationsperiode ist vor ————— dem Stichtag für das Einreichen des Materials für die technische Prüfung zu zahlen.
Die Prüfungsgebühr für jede folgende Vegetationsperiode ist spätestens einen Monat vor Beginn einer solchen Periode zu zahlen, sofern das Amt nichts anderes beschließt.
Der Präsident des Amtes veröffentlicht die in diesem Artikel genannten Zahlungstermine im Amtsblatt des Amtes.
Im Fall eines Prüfungsberichts über die Ergebnisse einer gemäß Artikel 27 der Verfahrensordnung bereits vor dem Antragstag im Sinne von Artikel 51 der Grundverordnung durchgeführten technischen Prüfung ist eine Verwaltungsgebühr binnen einer vom Amt festzusetzenden Frist zu entrichten. Die Höhe dieser Gebühr wird vom Präsidenten des Amtes nach Konsultation des Verwaltungsrats festgesetzt und im Amtsblatt des Amtes veröffentlicht.
Die Prüfungsgebühren (Nummern 102, 104, 202, 203, 204, 206, 222, 232 und 248 des Abschnitts 16 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der Anlage) werden,…
Die Mitgliedstaaten können von den technischen Diensten, die eine Benennung beantragen, Verwaltungsgebühren erheben, die die Kosten für die Tätigkeiten der…
Das Amt zahlt den Prüfungsämtern für die technische Prüfung ein Entgelt nach Maßgabe der Durchführungsordnung nach Artikel 114.
Können bestimmte Angaben des Antragstellers auf Erteilung des gemeinschaftliche Sortenschutzes nur durch eine technische Prüfung nachgeprüft werden, die…
Das Amt zahlt dem Prüfungsamt für die Durchführung der technischen Prüfung eine Gebühr, die sämtliche Auslagen des Prüfungsamts deckt. Der Verwaltungsrat legt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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