Erwägungsgrund 32 32018R0858
In Anbetracht der Besonderheiten von Emissionen und des mit ihnen verbundenen potenziellen Risikos sollte ein angemessener Anteil der Mindestzahl von Kontrollen für Emissionsprüfungen zugewiesen werden. Um die vollständige Einhaltung durch die Fahrzeuge zu gewährleisten, sollte im Rahmen jeder einzelnen Kontrolle festgestellt werden, dass alle für das geprüfte Fahrzeug geltenden Typgenehmigungsanforderungen an Emissionen eingehalten wurden.