Verordnung (EG) Nr. 1255/97 des Rates vom 25. Juni 1997 zur Festlegung gemeinschaftlicher Kriterien für Kontrollstellen und zur Anpassung des im Anhang der Richtlinie 91/628/EWG vorgesehenen Transportplans
Diese obligatorischen Unterbrechungen des Langstrekkentransports von Tieren finden an Kontrollstellen statt.
Erwägungsgrund 2 31997R1255
Erwägungsgrund 2 31997R1255Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen