Erwägungsgrund 6 31997R1255
Bis zur Annahme von Maßnahmen betreffend die Erhebung einer Gemeinschaftsgebühr für die Kosten, die durch Veterinärkontrollen entstehen, anhand deren sichergestellt werden soll, daß die Tiere zur Weiterfahrt geeignet sind, haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, diese Kosten — unter Beachtung der allgemeinen Regeln des Vertrags — dem betreffenden Betreiber aufzuerlegen.