Art. 9 31998R2533
Schlußbestimmungen
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.Artikel 5, Artikel 6 Absatz 4 und Artikel 8 Absatz 9 gelten ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung. Die übrigen Artikel gelten ab dem 1. Januar 1999 .