Art. 1 32001R2163Das technische Format für die Übermittlung der Daten an die Kommission (Eurostat) ist im Anhang festgelegt. Die Mitgliedstaaten verwenden dieses Format für die…
Art. 1 32007R0332VERORDNUNG (EG) Nr. 332/2007 DER KOMMISSION vom 27. März 2007 über die technischen Einzelheiten der Datenübermittlung der Statistiken über den Eisenbahnverkehr (Text von Bedeutung für den EWR)
Das technische Format für die Übermittlung der Daten an Eurostat ist im Anhang festgelegt. Die Mitgliedstaaten verwenden dieses Format für die Daten ab dem…
Art. 5 Abs. 1 32008R0763VERORDNUNG (EG) Nr. 763/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juli 2008 über Volks- und Wohnungszählungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Jeder Mitgliedstaat legt einen Stichtag fest. Dieser Stichtag muss in ein auf der Grundlage dieser Verordnung festgelegtes Jahr fallen (Bezugsjahr). Das erste…
Art. 4 Abs. 1 32021R1901VERORDNUNG (EU) 2021/1901 DER KOMMISSION vom 29. Oktober 2021 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Statistiken über die Kosten der Gesundheitsversorgung und ihre Finanzierung (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten übermitteln die erforderlichen Daten und die damit verbundenen Standard-Referenzmetadaten jährlich. Der Bezugszeitraum ist das Kalenderjahr.…
Erwägungsgrund 4 32008R0763VERORDNUNG (EG) Nr. 763/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juli 2008 über Volks- und Wohnungszählungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Damit die Vergleichbarkeit der von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten gewährleistet ist und verlässliche Übersichten auf Gemeinschaftsebene angefertigt…