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Damit die Vergleichbarkeit der von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten gewährleistet ist und verlässliche Übersichten auf Gemeinschaftsebene angefertigt werden können, sollten sich die verwendeten Daten auf dasselbe Bezugsjahr beziehen.
Es muss ein Bezugsrahmen geschaffen werden, in dem die statistischen Daten über Produktion, Verbrauch, Außenhandel und Verkehr miteinander verglichen werden…
Es ist erforderlich, die Vergleichbarkeit der Daten über den Güter- und Personenverkehr in Bezug auf die einzelnen Mitgliedstaaten und in Bezug auf die…
Zur ordnungsgemäßen Verwaltung statistischer Angaben und Bezugsdaten müssen die der Kommission von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen direkt und so…
Die Erhebung statistischer Daten in der Gemeinschaft auf einer konsistenten oder harmonisierten Grundlage ermöglicht die Schaffung eines integrierten Systems,…
Die Mitgliedstaaten sollten so weit möglich statistische Verfahren verwenden, vorausgesetzt, diese Verfahren entsprechen internationalen Normen und tragen zur…
Im Interesse der Rationalisierung und Vereinfachung ist ein gemeinsamer Ansatz erforderlich, um zu gewährleisten, dass Einträge für unterschiedliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.