Art. 1 32000R1353
Die in Anhang I dieser Verordnung aufgeführte, zur Gruppe Enzyme gehörende Zubereitung wird unter den Bedingungen desselben Anhangs gemäß der Richtlinie 70/524/EWG als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Die in Anhang I dieser Verordnung aufgeführte, zur Gruppe Enzyme gehörende Zubereitung wird unter den Bedingungen desselben Anhangs gemäß der Richtlinie 70/524/EWG als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.